Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
Alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft aber nicht auf Holzbirne, Holunder, Hasel und Walnuss zu).
Ebenso sind Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden, geschützt.
Quelle: Münchner Baumschutzverordnung
Sie möchten einen Baum fällen lassen und benötigen Unterstützung bei den Behörden? Wir helfen Ihnen auch gerne bei Ihrem Antrag auf Baumfällung z. B. bei der Unteren Naturschutzbehörde
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Entsorgung
Wir häckseln Strauch- und Schnittgut direkt vor Ort und entsorgen dies fachgerecht. Das Stammholz einer Baumfällung wird ebenso abgefahren und in Hackschnitzel verarbeitet.
Sie haben Eigenbedarf an Ihrem Stammholz? Ohne Mehrpreis schneiden wir das Stammholz für Sie z. B. in ca. 30 cm lange Stücke.
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Ersatzpflanzung
Sie haben einen Baum fällen lassen und benötigen eine Ersatzpflanzung? Unsere umfassende Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau ermöglicht es uns, Sie bedarfsgerecht bei behördlich verordneten Ersatzpflanzungen zu unterstützen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der Ersatzbäume nach den örtlichen Begebenheiten und Ihren persönlichen Wünschen. Nicht jeder Baum passt an jeden Fleck!
Übersicht unserer Dienstleistungen
• Kronenrückschnitt und Kronenauslichtung
• Kronensicherung durch Ankerseile / Cobra[r]-Systeme
• Bauschutzzaun und Wurzelvorhang
• Ersatzpflanzungen
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