
Wir fällen Bäume jeder Art und Größe
Auch in schwierigem Gelände. Ist eine direkte Baumfällung nicht möglich, können wir auf den Einsatz bedarfsgerechter Hebebühnen zurückgreifen. Eine schonende und sichere Variante der Baumfällung ist aber auch die Abtragung des Baumes von oben her mittels Seilklettertechnik (SKT). Die Seilklettertechnik ermöglicht es, dass wir uns frei und sicher im gesamten Kronenbereich jeden Baumes bewegen können. Das Umfeld wird hier durch schweres Gerät nicht belastet bzw. beschädigt.
Alle Arbeiten werden dabei versichert ausgeführt!
Fachgerechte Beratung vor Ort und ein unverbindliches Angebot erhalten Sie über unser Kontaktformular
Weitere Dienstleistungen
Entsorgung
Wir häckseln Strauch- und Schnittgut direkt vor Ort und entsorgen dies fachgerecht. Das Stammholz einer Baumfällung wird ebenso abgefahren und in Hackschnitzel verarbeitet.
Sie haben Eigenbedarf an Ihrem Stammholz? Dann sägen wir das Stammholz für Sie z. B. in ca. 30 cm lange Stücke.
Ersatzpflanzung
Sie haben einen Baum fällen lassen und benötigen eine Ersatzpflanzung? Unsere umfassende Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau ermöglicht es uns, Sie bedarfsgerecht bei behördlich verordneten Ersatzpflanzungen zu unterstützen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der Ersatzbäume nach den örtlichen Begebenheiten und Ihren persönlichen Wünschen. Nicht jeder Baum passt an jeden Fleck!
sowie…
• Kronenrückschnitt und Kronenauslichtung
• Kronensicherung durch Ankerseile / Cobra[r]-Systeme
• Bauschutzzaun und Wurzelvorhang
Der Baumschutz wird u. a. durch die Baumschutzverordnung der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München geregelt.
Das Ziel der Baumschutzverordnung ist es, eine auf Dauer angelegte innerstädtische Durchgrünung Münchens zu erhalten.
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
Alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt. Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft aber nicht auf Holzbirne, Holunder, Hasel und Walnuss zu). Ebenso sind Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden, geschützt.
Quelle: Münchner Baumschutzverordnung
Sie möchten einen Baum fällen lassen und benötigen Unterstützung bei den Behörden? Hier finden Sie den Antrag auf Baumfällung bei der Unteren Naturschutzbehörde